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ist jetzt Mitglied im GVP, dem Arbeitgeber- & Wirtschaftsverband für die Personaldienstleistung
iGZ und BAP sind nach dem Umwandlungsgesetz auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen. Alle Rechte und Pflichten des BAP sowie des iGZ sind auf den GVP als deren Gesamtrechtsnachfolger übergegangen. Dies gilt ebenso für die jeweils zwischen dem iGZ und dem BAP und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossenen Tarifverträge. Beide Tarifwerke gelten auch unter dem Dach des GVP zunächst unverändert und unter ihrer bisherigen Bezeichnung als selbstständige Tarifwerke weiter fort. Ein gemeinsames Tarifwerk des GVP mit den Gewerkschaften wird angestrebt.
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